AGB
Allgemeine Bedingungen der Fest-Service Schmidinger GmbH
Bestellungen werden in der Reihenfolge der Auftragseingänge ausgeführt, soweit das Mobiliar vorhanden ist. (Reservation möglichst frühzeitig tätigen)Eventmaterial:
- Die Miete versteht sich pro Wochenende / Einsatz. Für jedes Folgewochenende bzw. jede Folgewoche betragen die Kosten 50% des Tarifs.
- Die Lieferung an den Mieter erfolgt ebenerdig, wenn dies der Zustand der Zufahrtsstrasse erlaubt.
- Die Lieferung des Festmobiliars wird zentral an einen vereinbarten Standort geliefert.
- Für die Verteilung an die verschiedenen Ausschankorte ist der Festunternehmer bzw. der Mieter verantwortlich.
- Für die Rücknahme muss das Mobiliar zum vereinbarten Zeitpunkt am Lieferort bereitgestellt sein. (Gemäss Bestellung).
- Der Mehraufwand durch zusammentragen des Mobiliars wird mit CHF. 72.- / Std. verrechnet.
- Bis zur Bestätigung unseres Vertrags bleiben Offerten unverbindlich und wir behalten uns eine anderweitige Vermietung vor.
- Mit der Bestätigung des Vertrags wird für uns die Vereinbarung mit Ihnen bindend.
- Der Mieter ist angehalten, allfällige Änderungen des Datums und/oder des Ortes des Festes so schnell wie möglich dem Vermieter mitzuteilen.
- Das von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum. Es darf weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden.
- Das gemietete Material darf ohne schriftliche Zustimmung der Fest-Service Schmidinger GmbH nicht auf einen anderen Festplatz überführt oder an Dritte vermietet werden.
- Das Mietmaterial ist in sauberem Zustand zurückgeben.
- Es dürfen keine Beschriftungen, Reklamen usw. mit Bostitch-Klammern oder Reisnägeln an Tischen, Bänken oder Buffets angebracht werden.
- Für allfällige Reinigungen berechnen wir CHF 72.- / Std. (exkl. MwST)
- Für Ausschankanlagen gelten spezielle Mietbedingungen.
- Durch den Mieter abgeholtes Mobiliar ist am vereinbarten Rückgabetermin oder am Ausgabeort zurückzubringen.
- Rücknahmen werden nur akzeptiert, wenn der Rücknahmeschein von einem berechtigten Mitarbeiter des Fest-Service Schmidinger visiert wurde.
- Der Mieter ist verpflichtet das Material gegen Diebstahl und Schäden (wie z.B. Feuer, Wasser oder durch Dritte verursachte Schäden) zu versichern.
- Zudem ist das Festmaterial mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Für allfällige Schäden (auch durch Drittpersonen), die nicht als normale Abnützung gelten, ist der Mieter verantwortlich.
- Die durch uns vermieteten Festzelte sind bei aufkommendem Wind sowie bei Festende vollständig zu verschliessen. Die „Scherrenzelte“ (Schnellmontage-Zelt) müssen bei starkem Wind demontiert werden. Die Zelte sind nicht für Schneelasten ausgelegt. Der Mieter hat bei Schneefall für eine ausreichende Beheizung der Zelte zu sorgen.
- Für die Montage und Demontage der Zelte wird vom Vermieter ein Richtmeister zur Verfügung gestellt. Die Verankerungen, Verstrebungen sowie die Verspannungen garantieren die statischen Voraussetzungen für die Zelte. Diese dürfen auf keinen Fall verändert oder entfernt werden. Für Folgen aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften lehnen wir als Vermieter jede Haftung ab.
- Erhöhte Kosten durch erschwerte Liefer-, Montage- oder Demontagebedingungen sowie längere Montage- und Demontagezeiten durch fehlendes Hilfspersonal werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Für Schäden die aufgrund der Montage oder Demontage am Festplatz auf oder unter der Erde entstehen, haftet in jedem Fall der Mieter. Für verspätete Lieferungen, Rücknahmen, Montage und Demontage können vom Vermieter in keinem Fall Schadenersatzansprüche gestellt werden.
- Die Wiederherstellung des Festplatzes in den ursprünglichen Zustand inkl. Auffüllen oder fachgerechtes verschliessen der Löcher, welche durch Erdnägel entstanden sind, ist Sache des Mieters.
- Für die Installation von Wasser und Abwasser ist vom Mieter ein Sanitär aufzubieten. Für die Zuleitung des Wassers sowie Abwassers ist vom Mieter bei den zuständigen Behörden eine Bewilligung einzuholen.
- Elektrische Installationen müssen ebenfalls von einem Fachmann ausgeführt werden und die Kosten vom Mieter getragen werden.
- Alle nötigen behördlichen Bewilligungen müssen vom Mieter eingeholt werden.
- Ausschankanlagen, Verkaufsstände und Zelte: Diese werden vom Veranstalter gemäss Anleitung vom Mieter in Betrieb gesetzt bzw. aufgestellt.
- In Verkaufszelten darf weder gekocht noch grilliert werden. Eine allfällige Reinigung oder Reparatur gehen zu Lasten des Mieters. (Fr. 72.- / Std. exkl. MwST)
- Lieferbedingungen
- Die Grösse des Kühlwagens richtet sich nach der effektiven Getränkebestellung des Festveranstalters und wird durch die Fest-Service Schmidinger GmbH bestimmt.
- Bestellungen
- Die Getränkebestellung sollte 14 Tage vor dem Anlass bei der Fest-Service Schmidinger GmbH aufgegeben werden.
- Bei Grossanlässen müssen die Bestellungen 1 Monat im Voraus erfolgen.
Getränkebestellungen:
- Bestellungen die bis 16:00 Uhr getätigt werden, werden am nächsten Tag ausgeliefert(Lagerartikel).
- Bei Grossanlässen können Nachbestellungen Samstags bis 08:00 Uhr aufgegeben werden, die Lieferung erfolgt bis 12:00
Konditionen Getränkelieferungen (Keine Feste):
- 0-50 CHF Mindermengenzuschlag von 15.-- (exkl. Depot)
- 50-100 CHF Mindermengenzuschlag von 10.-- (exkl. Depot)
- 100-150 CHF Mindermengenzuschlag von 5.-- (exkl. Depot)
- ab 150 CHF oder Abholung, kein Mindermengenzuschlag
Konditionen Festlieferungen:
- Fakturabetrag von 0-250 CHF, wird eine Aufwandentschädigung von 100CHF fällig.
- Fakturabetrag von 250-500 CHF, wird eine Aufwandentschädigung von 50CHF fällig.
- Fakturabetrag ab 500 CHF oder Abholung, keine Aufwandentschädigung
Pikett-/Lieferungszuschläge:
- Mo-Sa 20:00 - 07:00 und So 150 CHF
- Mo-Fr 16:00 - 20:00 und Sa 11:00 - 20:00 75 CHF
- Mo-Fr 07:00 - 16:00, Sa 08:00 - 11:00 und Abholungen Gratis
Annullationen:
- Bei einer Absage/Annullation des Mietvertrages fallen folgende Kosten an:
- 31 Tage vor dem Anlass keine Kosten
- 15-30 Tage vor dem Anlass 25%
- 8-14 Tage vor dem Anlass 50%
- 0-7 Tage vor dem Anlass 100%
Rücknahme von Voll- und Leergut:
- Das Leergut muss sortiert zurückgegeben werden, allfälliges Sortieren durch die Fest-Service Schmidinger GmbH wird nach Aufwand berechnet.
- Speziell für Sie beschaffte Artikel, welche nicht zum Basissortiment gehören, können nicht zurückgenommen werden.
- Bier, Mineral- und Süsswasser wird pro Harass, Wein und Spirituosen Flaschenweise und nur in Originalkartons sowie in einwandfreiem Zustand retour genommen.
- Sind die Vollgut-Retouren mehr als 1/3 der gelieferten Getränke, wir der Zusatzaufwand in Rechnung gestellt.
Zahlungsmodalitäten:
- Zahlung netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum (kein Skonto)
Mehrwertsteuer:
- alkoholische Getränke: 8.1 %
- alkoholfreie Getränke: 2.6%
Preise:
- Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. MwSt
- Gültigkeit: per 01.04.2024
- Die Preise verstehen sich pro Verkaufseinheit. (Flaschen, Dose, Brik, Fass Tank oder 1 Liter Mini Pom)
Depot:
- Auf Mehrweggebinde besteht ein Depot das bei Lieferung verrechnet wird und bei Rückgabe wieder Gutgeschrieben.
Recyclingbebühr / Vorgezogene Entsorgungsgebühr: